Was ist Lesestoffdealer?
Lesestoffdealer ist ein kuratiertes Verzeichnis kostenloser Leseangebote deutschsprachiger Indie-Autor:innen. Wir hosten die Geschichten nicht selbst. Die Buttons führen zu den Seiten der jeweiligen Autor:innen.
Kostet mich das als Leser:in etwas?
Nein. Gelistet werden nur Angebote, die über den angegebenen Link kostenlos erhältlich sind. Manche Autor:innen stellen ihre Geschichte im Tausch gegen eine Newsletter-Anmeldung bereit. Ob du dich dort anmeldest, entscheidest du auf der jeweiligen externen Seite.
Muss ich bei Lesestoffdealer ein Konto anlegen?
Nein. Es gibt keine Leser:innenkonten, Profile, Bewertungen oder persönlichen Empfehlungsalgorithmen.
Wertet ihr die Geschichten oder Autor:innen?
Nein. Wir vergeben keine Sterne, Rankings oder Qualitätsnoten. Einreichungen werden vor Aufnahme darauf geprüft, ob sie grundsätzlich zum Konzept passen und die erforderlichen Angaben enthalten. Das ist keine literarische Bewertung.
Warum stehen die Angebote immer in einer anderen Reihenfolge?
Absicht. Innerhalb der jeweiligen Auswahl werden die Einträge bei jedem Seitenaufruf neu gemischt. So gibt es keinen dauerhaften Platz oben links und kleine Newsletterlisten werden nicht automatisch von großen verdrängt. Kuratierte Aktionsbereiche können davon abweichen.
Wie geht ihr mit generativer KI um?
Wir stehen KI-generierten Texten und Illustrationen kritisch gegenüber, insbesondere wenn damit menschliche Kreativarbeit ersetzt oder die Herkunft eines Werkes verschleiert wird. Wir verbieten solche Angebote aber nicht und führen auch keine KI-Jagd durch.
Wer ein Angebot einreicht, muss nach unseren Teilnahmebedingungen angeben, wenn darin generativ erzeugte Textbestandteile oder Illustrationen/Coverbestandteile enthalten sind. Diese Angebote werden gekennzeichnet und in der normalen Suche zunächst ausgeblendet. Leser:innen können sie mit „KI-generierte Angebote auch anzeigen“ bewusst zuschalten.
Reines Brainstorming, Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, Recherchehilfe oder klassische technische Bildbearbeitung ohne generativ erzeugte Bestandteile behandeln wir nicht als „KI-generierten Inhalt“ im Sinne dieser Plattformregel.
Verlangt die EU wirklich eine Kennzeichnung aller KI-generierten Bücher?
Nein, so pauschal nicht. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act/KI-Verordnung). Anbieter generativer KI müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte technisch maschinenlesbar kennzeichnen. Für Nutzer bzw. Betreiber gelten sichtbare Offenlegungspflichten insbesondere bei Deepfakes sowie bei bestimmten KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, wenn keine menschliche redaktionelle Kontrolle vorliegt.
Unsere Pflicht zur Angabe generativer KI bei eingereichten Geschichten ist daher eine eigene Transparenzregel von Lesestoffdealer und keine Behauptung, dass jeder KI-unterstützte Roman nach EU-Recht einen sichtbaren Warnhinweis tragen muss.
Kontrolliert ihr, ob jemand bei der KI-Angabe die Wahrheit sagt?
Wir prüfen Einreichungen plausibilitätsbezogen, betreiben aber keine Detektivarbeit und verwenden keine angeblich „sicheren“ KI-Detektoren. Die Angaben stammen grundsätzlich von den Einreichenden. Bei nachvollziehbaren Hinweisen auf falsche Angaben können wir nachfragen oder einen Eintrag entfernen.
Welche Daten sammelt ihr über Leser:innen?
Wir verwenden keine Leser:innenkonten und erstellen keine persönlichen Profile. Für einfache, datensparsame Reichweitenstatistik verwenden wir GoatCounter. Nach Angaben des Dienstes setzt GoatCounter dafür keine Cookies oder LocalStorage-Tracker und speichert keine IP-Adressen oder vollständigen User-Agent-Strings. Details stehen in unserer
Datenschutzerklärung.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich als Autor:in ein Angebot einreiche?
Die Formulardaten werden auf unserem eigenen Webspace gespeichert, damit wir die Einreichung prüfen und bei Rückfragen Kontakt aufnehmen können. Sie werden nicht öffentlich angezeigt, soweit es sich nicht ohnehin um die zur Veröffentlichung bestimmten Angaben wie Autor:innenname, Titel, Hook und Link handelt. Details und Löschfristen stehen in der
Datenschutzerklärung.
Prüft ihr jeden Link?
Vor der Aufnahme prüfen wir, ob der Link erreichbar ist und das Angebot grundsätzlich zum eingereichten Inhalt passt. Wir können aber nicht dauerhaft garantieren, dass externe Seiten rechtlich einwandfrei, sicher oder unverändert bleiben. Für Inhalte, Newsletter, Datenschutz und Rechtskonformität der Zielseite ist die jeweilige Betreiberin bzw. der jeweilige Betreiber verantwortlich.
Ich habe einen kaputten Link, eine falsche Kennzeichnung oder sonst einen Fehler entdeckt. Was jetzt?
Sehr gern melden. Unter jedem Angebot findest du „Fehler gefunden? Melde dich.“ Alternativ kannst du direkt unser
Fehlerformular benutzen. Wir prüfen den Hinweis.
Habe ich als Autor:in einen Anspruch darauf, aufgenommen zu werden?
Nein. Lesestoffdealer ist ein redaktionell betreutes privates Projekt. Einreichungen können ohne Anspruch auf Aufnahme abgelehnt oder später entfernt werden, etwa wenn sie nicht zum Konzept passen, Angaben fehlen, Links dauerhaft nicht funktionieren oder rechtliche Probleme plausibel erscheinen.
Welche Angebote dürfen eingereicht werden?
Kostenlose Geschichten und erzählerisches Bonusmaterial, zum Beispiel Kurzgeschichten, Novellen, Bonuskapitel oder vollständige Romane. Reine Werbeproben mit nur wenigen Kapiteln eines Kaufbuchs können wir ablehnen. Das Ziel ist: Leser:innen sollen etwas Eigenständiges zu lesen bekommen.
Muss mein Angebot an einen Newsletter gekoppelt sein?
Nein. Es darf frei herunterladbar oder an eine Newsletter-Anmeldung gekoppelt sein. Wenn du einen Newsletter verlangst, muss das auf deiner Zielseite transparent und rechtlich korrekt umgesetzt sein.
Wie lange bleibt mein Angebot gelistet?
Grundsätzlich, solange es verfügbar ist und zum Verzeichnis passt. Bei Einreichungen kann ein Enddatum angegeben werden. Zeitlich begrenzte Aktionen werden archiviert; einzelne Angebote bleiben dort nur sinnvoll erreichbar, solange ihr Ziel-Link noch funktioniert.
Wie funktionieren Gemeinschaftsaktionen?
Für bestimmte Themen oder Jahreszeiten können zeitlich begrenzte Aktionsseiten entstehen. Wer daran teilnimmt, verpflichtet sich, die gemeinsame Aktion im vereinbarten Zeitraum gegenüber der eigenen Community zu teilen. Die Größe der eigenen Liste ist dabei kein Auswahlkriterium.
Kann ich für einen besseren Platz bezahlen?
Im normalen Verzeichnis nein. Die Reihenfolge rotiert zufällig. Sollte es später bezahlte Werbeplätze oder Sponsoring geben, würden diese klar als solche gekennzeichnet und nicht heimlich in die normale Rotation gemischt.